Endnutzer·innen-Lizenzvereinbarung (kommerzielle & nicht-kommerzielle Nutzung)

Diese Endnutzer·innen-Lizenzvereinbarung („EULA“) stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen anita.vision (im Folgenden „Herstellerin“) und Ihnen als Nutzer·in dar. Sie regelt die Bedingungen, unter denen Sie berechtigt sind, die lizenzierten Schriftarten (nachfolgend „lizenzierte Schrift(en)“) zu installieren und zu verwenden. Mit dem Herunterladen, Installieren und/oder Verwenden der Lizenzschrift erklären Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich mit ihren Bestimmungen einverstanden erklären.


1. Begriffsbestimmungen

„Schriftbild“ bezeichnet alle grafischen Darstellungen eines Zeichens oder Glyphen sowie dessen Gewichte, Ornamente und grafischen Varianten, die durch die Nutzung der Schriftsoftware generiert werden oder davon abgeleitet sind und von anita.vision geschaffen wurden, einschließlich gerasterter oder abgeleiteter Darstellungen (z. B. Bitmaps).

„Schrift“ bezeichnet den vollständigen Zeichensatz eines bestimmten Schriftbilds, insbesondere sämtliche Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.

„Schriftsoftware“ ist die Software, welche die Funktionalitäten enthält, die zur Generierung des Schriftbilds erforderlich sind, inklusive gegebenenfalls enthaltener Ornamente und Sonderzeichen.

„Gemeinnützige Organisation“ meint jede juristische Person, die für wohltätige, bildungsbezogene, kulturelle oder gemeinschaftsorientierte Zwecke ohne kommerzielle Absicht tätig ist.

„Bildungsbezogene Nutzung“ bezeichnet die Verwendung durch Schüler·innen, Studierende, Lehrkräfte oder Bildungseinrichtungen zum Zwecke von Unterricht, Lehre oder Forschung, sofern keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.


2. Lizenzarten & Nutzungsrecht

Je nach Anwendungsfall gewährt anita.vision zwei Arten von Nutzungsrechten:

a) Nicht-kommerzielle Lizenz: Für Projekte mit eindeutig nicht-kommerziellem, gemeinnützigem oder pädagogischem Charakter kann die Lizenz unentgeltlich vergeben werden. Diese ist ausschließlich für das jeweils genannte Projekt gültig.

b) Kommerzielle Lizenz: Für kommerzielle Nutzung, etwa im Rahmen von Marketing, Markenauftritten oder Publikationen, wird eine kostenpflichtige Lizenz vergeben. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach Unternehmensgröße und Anzahl der Nutzenden und wird im Angebot bzw. Bestellformular festgehalten.


In beiden Fällen gilt:

– Die Lizenz ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.

– Sie ist an eine natürliche oder juristische Person gebunden.

– Jede beteiligte Person oder Organisation, die die Schriftsoftware installiert oder nutzt, benötigt eine eigene Lizenz.

– Eine Weitergabe, auch unentgeltlich, ist untersagt.

– Die Installation ist nur für die im Lizenzvertrag benannten Geräte und Personen erlaubt.


3. Erlaubte Nutzung

Die lizenzierte Schrift darf – je nach Lizenztyp – verwendet werden für:

– Druckwerke und elektronische Publikationen

– Web- und App-Inhalte (inkl. Kindle, E-Reader etc.)

– Grafische Gestaltung, UI/UX-Design, Verpackungsdesign

– Audiovisuelle Medien, Filmproduktionen

– Markenidentität, Werbung und Logos (nur mit kommerzieller Lizenz)


Jegliche technische oder organisatorische Umgehung des Lizenzmodells ist untersagt. Der Zugriff auf den Quellcode ist nicht gestattet.


Die Nutzung in rechtswidrigen, diskriminierenden, pornografischen, rassistischen oder anderweitig schädlichen Kontexten ist strikt untersagt.


4. Nutzung durch Dritte

Die Weitergabe der Schriftsoftware an Dritte ist untersagt.

Dienstleister·innen, Agenturen oder freie Mitarbeiter·innen, die mit der Schrift arbeiten, benötigen eine eigene Lizenz. Die gemeinsame Arbeit an einem Projekt begründet kein gemeinsames Lizenzverhältnis.


5. Urheberrecht

Die Schrift und sämtliche begleitenden Materialien sind urheberrechtlich geschützt und enthalten vertrauliche Informationen.

Mit Erwerb der Lizenz wird kein Eigentum, sondern ein begrenztes Nutzungsrecht gewährt.

Modifikationen, Extraktionen oder Reverse Engineering sind untersagt.


6. Rechtsfähigkeit und Informationsverpflichtung

Die Nutzer·in garantiert, rechtsfähig zu sein.

Alle im Unternehmen oder Projekt beteiligten Personen müssen über die Lizenzbedingungen informiert sein und diese akzeptieren, bevor die Schrift eingesetzt wird.


7. Gewährleistung und Haftung

Die Schriftsoftware wird 30 Tage ab Lieferung gewährleistet. Danach erfolgt die Bereitstellung „wie gesehen“.

Es besteht keine weitergehende Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Funktionen oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck.


8. Gerichtsstand und Rechtswahl

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von anita.vision.

Änderungen der EULA bedürfen der Schriftform.


9. Kündigung

Diese Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss des benannten Projekts oder bei Verstoß gegen eine ihrer Bestimmungen. Nach Vertragsende sind alle Dateien dauerhaft zu löschen.


10. Early-Access-Programm

Teilnehmende am Early-Access-Programm von anita.vision erhalten Lizenzen zu vergünstigten Konditionen. Diese können im Rahmen eines Upgrades gegen andere Lizenzen getauscht werden.


11. Schlussbemerkung

Wir freuen uns über die kreative und verantwortungsvolle Nutzung unserer Schrift.

Für Fragen zu Lizenzmodellen oder Projektpartnerschaften steht Ihnen das Team von anita.vision jederzeit zur Verfügung.

Endnutzer·innen-Lizenzvereinbarung (kommerzielle & nicht-kommerzielle Nutzung)

Diese Endnutzer·innen-Lizenzvereinbarung („EULA“) stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen anita.vision (im Folgenden „Herstellerin“) und Ihnen als Nutzer·in dar. Sie regelt die Bedingungen, unter denen Sie berechtigt sind, die lizenzierten Schriftarten (nachfolgend „lizenzierte Schrift(en)“) zu installieren und zu verwenden. Mit dem Herunterladen, Installieren und/oder Verwenden der Lizenzschrift erklären Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich mit ihren Bestimmungen einverstanden erklären.


1. Begriffsbestimmungen

„Schriftbild“ bezeichnet alle grafischen Darstellungen eines Zeichens oder Glyphen sowie dessen Gewichte, Ornamente und grafischen Varianten, die durch die Nutzung der Schriftsoftware generiert werden oder davon abgeleitet sind und von anita.vision geschaffen wurden, einschließlich gerasterter oder abgeleiteter Darstellungen (z. B. Bitmaps).

„Schrift“ bezeichnet den vollständigen Zeichensatz eines bestimmten Schriftbilds, insbesondere sämtliche Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.

„Schriftsoftware“ ist die Software, welche die Funktionalitäten enthält, die zur Generierung des Schriftbilds erforderlich sind, inklusive gegebenenfalls enthaltener Ornamente und Sonderzeichen.

„Gemeinnützige Organisation“ meint jede juristische Person, die für wohltätige, bildungsbezogene, kulturelle oder gemeinschaftsorientierte Zwecke ohne kommerzielle Absicht tätig ist.

„Bildungsbezogene Nutzung“ bezeichnet die Verwendung durch Schüler·innen, Studierende, Lehrkräfte oder Bildungseinrichtungen zum Zwecke von Unterricht, Lehre oder Forschung, sofern keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.


2. Lizenzarten & Nutzungsrecht

Je nach Anwendungsfall gewährt anita.vision zwei Arten von Nutzungsrechten:

a) Nicht-kommerzielle Lizenz: Für Projekte mit eindeutig nicht-kommerziellem, gemeinnützigem oder pädagogischem Charakter kann die Lizenz unentgeltlich vergeben werden. Diese ist ausschließlich für das jeweils genannte Projekt gültig.

b) Kommerzielle Lizenz: Für kommerzielle Nutzung, etwa im Rahmen von Marketing, Markenauftritten oder Publikationen, wird eine kostenpflichtige Lizenz vergeben. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach Unternehmensgröße und Anzahl der Nutzenden und wird im Angebot bzw. Bestellformular festgehalten.


In beiden Fällen gilt:

– Die Lizenz ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.

– Sie ist an eine natürliche oder juristische Person gebunden.

– Jede beteiligte Person oder Organisation, die die Schriftsoftware installiert oder nutzt, benötigt eine eigene Lizenz.

– Eine Weitergabe, auch unentgeltlich, ist untersagt.

– Die Installation ist nur für die im Lizenzvertrag benannten Geräte und Personen erlaubt.


3. Erlaubte Nutzung

Die lizenzierte Schrift darf – je nach Lizenztyp – verwendet werden für:

– Druckwerke und elektronische Publikationen

– Web- und App-Inhalte (inkl. Kindle, E-Reader etc.)

– Grafische Gestaltung, UI/UX-Design, Verpackungsdesign

– Audiovisuelle Medien, Filmproduktionen

– Markenidentität, Werbung und Logos (nur mit kommerzieller Lizenz)


Jegliche technische oder organisatorische Umgehung des Lizenzmodells ist untersagt. Der Zugriff auf den Quellcode ist nicht gestattet.


Die Nutzung in rechtswidrigen, diskriminierenden, pornografischen, rassistischen oder anderweitig schädlichen Kontexten ist strikt untersagt.


4. Nutzung durch Dritte

Die Weitergabe der Schriftsoftware an Dritte ist untersagt.

Dienstleister·innen, Agenturen oder freie Mitarbeiter·innen, die mit der Schrift arbeiten, benötigen eine eigene Lizenz. Die gemeinsame Arbeit an einem Projekt begründet kein gemeinsames Lizenzverhältnis.


5. Urheberrecht

Die Schrift und sämtliche begleitenden Materialien sind urheberrechtlich geschützt und enthalten vertrauliche Informationen.

Mit Erwerb der Lizenz wird kein Eigentum, sondern ein begrenztes Nutzungsrecht gewährt.

Modifikationen, Extraktionen oder Reverse Engineering sind untersagt.


6. Rechtsfähigkeit und Informationsverpflichtung

Die Nutzer·in garantiert, rechtsfähig zu sein.

Alle im Unternehmen oder Projekt beteiligten Personen müssen über die Lizenzbedingungen informiert sein und diese akzeptieren, bevor die Schrift eingesetzt wird.


7. Gewährleistung und Haftung

Die Schriftsoftware wird 30 Tage ab Lieferung gewährleistet. Danach erfolgt die Bereitstellung „wie gesehen“.

Es besteht keine weitergehende Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Funktionen oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck.


8. Gerichtsstand und Rechtswahl

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von anita.vision.

Änderungen der EULA bedürfen der Schriftform.


9. Kündigung

Diese Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss des benannten Projekts oder bei Verstoß gegen eine ihrer Bestimmungen. Nach Vertragsende sind alle Dateien dauerhaft zu löschen.


10. Early-Access-Programm

Teilnehmende am Early-Access-Programm von anita.vision erhalten Lizenzen zu vergünstigten Konditionen. Diese können im Rahmen eines Upgrades gegen andere Lizenzen getauscht werden.


11. Schlussbemerkung

Wir freuen uns über die kreative und verantwortungsvolle Nutzung unserer Schrift.

Für Fragen zu Lizenzmodellen oder Projektpartnerschaften steht Ihnen das Team von anita.vision jederzeit zur Verfügung.